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Allgemeine
Vermietbedingungen (AGB)
Autovermietung Korak
1.Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Das Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und die Betriebsanleitung zu beachten. Gleichzeitig hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des
Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs zuzüglich einer Servicegebühr gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen. Die jeweils gültigen Tarife sind bei uns in der Autovermietung-Korak, Kaiser-Wilhelm Ring 47, 55118 Mainz erhältlich.
2. Der Mieter und jeder Fahrer darf nicht unter 21 Jahre alt sein. Das Fahrzeug darf nur in der vertraglich vereeinbarten Art genutzt werden. Der Mieter hat die Verkehrsregeln zu beachten. Ein Führerschein der Klasse 3 oder eine identische EU-Klasse, der seit min. ein Jahr gültig ist, ist Voraussetzung, . Fahrten ins Ausland bedürfen der schriftlichen Einverständnis des Vermieters.
3. Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die als Mieter in den Mietvertrag eingetragen sind oder vom Mieter vorher schriftlich namhaft gemacht und vom Vermieter anerkannt worden sind.
Das Mietfahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt werden.
4. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert mit € 500,- Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen, bei Schäden am Mietfahrzeug haftet er für die erforderlichen Reparatur-, Bergungs-, Gutachter- und Rückführungskosten, Wertminderung, den dem Vermieters entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, und sämtliche Nebenkosten der Schadenbeseitigung.
5. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht
verwendet werden,
- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
- zur gewerblichen Personenbeförderung,
- zur Weitervermietung,
- zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
6. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden sowie Verlust:
Bei einem Schaden haben Mieter/Fahrer unverzüglich den Vermieter telefonisch oder auf sonstige Art und Weise zu verständigen. Alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche der Beweissicherung bezüglich
des Schadensherganges dienen können und zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche
des Vermieters dienen. Insbesondere ist im Schadensfall neben dem Vermieter auch die Polizei zu benachrichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden polizeilich aufgenommen wird. Spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, einen schriftlichen Unfallbericht zu fertigen und an den Vermieter zu übergeben. Dieser Bericht soll eine Schilderung des Schadensherganges enthalten, des weiteren die festgestellten Daten von unfallbeteiligten Fahrzeugen.
7. Bei Abholung muss ein gültiger Führerschein und Personalausweis vorliegen. Bei ausländischen Ausweis muss zusätzlich eine Anmeldebescheinigung vorliegen. Eine Kaution in Höhe von € 200,- zzgl. der Mietgebühr muss im Voraus bar hinterlegt werden. Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden und der Innenraum muss in einem sauberen Zustand zurück gegeben werden, ansonsten fallen € 15,- Säuberungsgebühr an.
8. Bei einer Stornierung wird 25% des Mietpreises behalten, für anfallende Aufwaendungen der Stornierung und des Nutzungsverlustes. Eine Stornierung kann bis Max. 12 Stunden vor der Mietung erfolgen,
wenn dies nicht geschieht wird der komplette Mietpreis fällig.
9. Für die Überschreitung der Mietzeit von mehr als 30 Minuten ist eine zusätzliche Versäumnisgebühr von € 20,- fällig
10. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Mainz als Gerichtsstand vereinbart.
Aktualisiert ( Samstag, den 11. September 2010 um 22:07 Uhr )
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